Walldorfer Straße 25, 98617 Meiningen +49 36943 63628 info@kjs-meiningen.de

    Wildbret-Hygiene

    10 Gebote der Wildbrethygiene (nach A. Deutz)

    Wildbret ist heute ein Qualitätsprodukt. Dazu hat die Wildfeischverordnung von 1994 einen großen Beitrag geleistet. Sie wurde 2006 von der EU-Fleischuntersuchungsverordnung Nr. 109/2006 abgelöst. Wie Wildfleisch richtig behandelt wird, lässt sich in 10 Punkten zusammenfassen.



    • Ansprechen (Verhalten, Konstitution)
    • Jagdmethode (Hetzen, Treiben - Qualitätsverlust)
    • Aufbrechen (unverzüglich, sorgsam, sauber)
    • Innerlich feststellbare Veränderungen (Organe, Körperhöhlen, Muskulatur)
    • Auskühlen (vor Insekten geschützt)

    • Schuss (Kaliber, Entfernung, Licht, Sitz des Schusses)
    • Äußerlich feststellbare Veränderungen (z.B. Räude, Verletzungen, Abszesse)
    • Ausschweißen, Reinigen (Wasser von Trinkwasserqualität)
    • Transport (Gefahr der stickigen Reifung!)
    • Lagerung, Kühlung, Verarbeitung (Wildkammer, Kühlraum, Arbeitshygiene)


    Die Waidgerechtigkeit


    Definition

    Waidgerechtigkeit oder auch Weidgerechtigkeit nennt man einen gewissen Kanon an Normen und Regeln, die für jeden verantwortlichen Jäger oder Angler gelten sollten. Dies umfasst unter anderem die Hege des Wildes oder der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte als grausam geltende Jagd- bzw. Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. So gilt zum Beispiel der Schrotschuss auf Rehe nicht mehr als waidgerecht, obwohl dies in früherer Zeit anders gesehen wurde. Viele zunächst aus Übereinkunft getroffene Normen haben sich später in schriftlicher Form in Gesetzen oder anderen Verordnungen durchgesetzt. Auch der Begriff der Waidgerechtigkeit selbst ist in die Jagdgesetze eingegangen. Erstmals eingeführt in die Gesetzessprache wurde der Begriff als „Deutsche Waidgerechtigkeit“ im § 4 des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934. Auch heute noch ist er z. B. im § 1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes zu finden:

    Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.

    Ähnlich formuliert sind die Landes-Jagdgesetze in Österreich:
    Die Jagd ist in einer allgemein als waidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben. (NÖ Jagdgesetz 1974, § 1, Abs 2).
    Daneben gelten die nicht schriftlich normierten Regeln der Waidgerechtigkeit als mit Usancen vergleichbares Gewohn-heitsrecht und entfalten darum Gesetzeskraft: Im Sinne der Waidgerechtigkeit handelt man nach bestimmten Regeln, auf deren Einhaltung sich alle Beteiligten verlassen können („es wurde immer so gemacht“).

    Gesetzliche Regelungen zur Waidgerechtigkeit gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur weidgerechten Hege des Wildes verbunden, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln könne und erhalten werde". Die Weidgerechtigkeit umfasst einen Kanon an Normen und Regeln, die die Achtung des Jägers oder der Jägerin gegenüber dem Mitgeschöpf widerspiegelt. Diese Regeln zielen darauf ab, dass die Jäger/innen ihr Handwerk verantwortungsbewusst und beispielhaft ausüben. Dazu gehört auch das Bestreben, das Tier möglichst effizient und tierschutzgerecht (ohne zu leiden) zu erlegen.



    In eigener Sache

    Jagdliches Brauchtum ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Aktivitäten und kultureller Ausdruck unserer Liebe zur Natur.
    Wir freuen uns deshalb auf Ihr Interesse und ggf. Unterstützung für unserer intensive Ehrenamtstätigkeit.

    _____________________________________________________________

    Adresse

    Kreisjägerschaft Meiningen e.V.
    Walldorfer Straße 25
    98617 Meiningen OT Herpf
    Telefon: 036943 63628
    E-Mail: info@kjs-meiningen.de