Jagdsicherheit in der Kreisjägerschaft Meiningen e.V.
Der verantwortliche und sichere Umgang mit der Waffe, ist für Jäger oder die Jägerin, eine Selbstverständlichkeit. Gerade bei Gesellschaftsjagden, an denen mehrere Menschen teilnehmen, ist die Disziplin jedes/jeder Einzelnen äußerst wichtig. Die Jägerinnen und Jäger müssen sich dabei an die Anweisungen des Jagdleiters bzw. der Jagdleiterin halten.
Sicherheitsbänder
Der Kreisjägerschaft Meiningen e.V. ist gelungen, die Sicherheitsbänder bei Gesellschaftsjagden einzuführen. Diese Bänder sind durch grelle Singnalfarben charakterisiert, die schon von Weitem erkannt werden. Sie sind im guten Jagdzubehör-Fachhandel sowie in den meisten Jagdwaffengeschäften erhältlich.
Überprüfung der Funktionstüchtigkeit
Jagdwaffen und Jagdoptik werden auf ihre Funktionstüchtigkeit in einem entsprechenden Amt überprüft. Dies verfügt über eine breite Angebotspalette und ist ganzjährig geöffnet.
Verwahrung der Schusswaffe
Die ordnungsgemäße und sorgsame Verwahrung von Schusswaffen zeichnet einen pflichtbewussten Jäger genauso aus, wie der ordnungsgemäße Umgang mit der Schusswaffe in der Öffentlichkeit.
Einige Tipps Verwahrung von Waffen
Innenschutz oder Schutz vor Mitbewohnern
Dies betrifft zum Beispiel nicht berrechtigte Mitbewohner/innen (besonders Kinder) oder Zufallszugriffe rechtmäßig Anwesender (handwerker, Besucher o.ä.). Bei entsprechenden "Außenschutz" genügen hier Maßnahmen, die für sich alleine den "Außenschutz" nicht herstellen könnten (etwa ein versperrter Gewehrsschrank mit Glasscheiben, oder, wenn sich Waffen zu Dekorationszwecken in versperrbaren Gewehrhaltern an der Wand befinden.
Verwahrung von Waffen im KFZ
Besonders heikel ist die Verwahrung von Waffen in Autos. Hierzu hat der Landesjagdverband hilfreiche Tips ausgearbeitet:
- Schlüssel sicher verwahren
Für beide Bereiche ("Außen- und Innenschutz") hat zu gelten, dass auch die Schlüssel zu den Räumlichkeiten oder Behältnissen sicher verwahrt zu sein haben. Auch die Lage einer Wohnung, eines Hauses usw. spielt hier eine Rolle. So wird in einer ebenerdigen Wohnung ohne vergitterter Fenster und ohne zeitgemäßes Sicherheitsschloss an der Wohnungstür der "Innenschutz" massiver sein müssen als in einer Wohnung im 3. Stock mit einbruchssicherer Tür. Gewisse Verwahrungsmittel zum Beispiel Waffenschrank oder Waffentresor, sind in der Lage, sowohl gegen unrechtmäßige Aneigung als auch gegen unbefugte Verwendung zu schützen. Sie stellen "Außen- und Innenschutz" in einem dar. Bei Verwendung derartiger Mittel wird der Anspruch an die Einbruchssicherheit der Wohnung oder des Hauses nicht so groß sein. - Gemeinsame Verwahrung von Waffen und Munition
Entgegen zahlreicher Meinungen ist das gemeinsame Verwahren von Waffen und Munition erlaubt. Sicher verwahrt sein muss beides! - Überprüfung der Verwahrung
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizist/innen) sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, dass der Betroffenen die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sicher verwahrt.