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Wildbret ist heute ein Qualitätsprodukt. Dazu hat die Wildfeischverordnung von 1994 einen großen Beitrag geleistet. Sie wurde 2006 von der EU-Fleischuntersuchungsverordnung Nr. 109/2006 abgelöst. Wie Wildfleisch richtig behandelt wird, lässt sich in 10 Punkten zusammenfassen.

 

10 Gebote der Wildbrethygiene (nach A. Deutz)

 

Ansprechen (Verhalten, Konstitution)

Jagdmethode (Hetzen, Treiben - Qualitätsverlust)

Schuss (Kaliber, Entfernung, Licht, Sitz des Schusses)

Äußerlich feststellbare Veränderungen (z.B. Räude, Verletzungen, Abszesse)

Aufbrechen (unverzüglich, sorgsam, sauber)

Innerlich feststellbare Veränderungen (Organe, Körperhöhlen, Muskulatur)

Ausschweißen, Reinigen (Wasser von Trinkwasserqualität)

Auskühlen (vor Insekten geschützt)

Transport (Gefahr der stickigen Reifung!)

Lagerung, Kühlung, Verarbeitung (Wildkammer, Kühlraum, Arbeitshygiene)

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Die Jagd ist aktiver Naturschutz . . . .
Hirsch 004
Die Jagd ist nach-
haltig . . .